Deregulierung, aber richtig

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Vertrag von Amsterdam

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 83/1999 · in Kraft seit 1999-05-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Primaerrecht (Gruendungs- bzw. Aenderungsvertrag), bindet Oesterreich als Mitgliedstaat; keine eigenstaendige inlaendische Freiheitsbeschraenkung, kein Gold-Plating.

Begründung

Aenderungsvertrag zu den EU-Vertraegen und Teil des EU-Primaerrechts; er bindet Oesterreich als Mitgliedstaat. Sein Inhalt ist in die konsolidierten Vertraege eingegangen, er begruendet keine eigenstaendige inlaendische Freiheitsbeschraenkung.

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Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

ERSTER TEIL SACHLICHE ÄNDERUNGEN ARTIKEL 1 Der Vertrag über die Europäische Union wird nach Maßgabe dieses Artikels geändert. „(3) Die Union achtet die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten.“ (3) In Verfahrensfragen beschließt der Rat mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Artikel J.14 _____________________ 1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 460/1969

KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz