Deregulierung, aber richtig

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WTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (5. Protokoll) – Kundmachung

· V · BGBl. III Nr. 62/1999 · in Kraft seit 1999-03-19

18 Kundmachungswesen; 59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Identisch mit den Kundmachungen zu den GATS-Protokollen 2–4 — hier für das 5. Protokoll. Der eigentliche Vertragsinhalt ist in BGBl. III Nr. 61/1999 enthalten; die bloße Hinterlegungsfiktion für weitere Sprachfassungen beim Wirtschaftsministerium ist vollständig gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung des Fünften Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen StF: BGBl. III Nr. 62/1999 Gemäß § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird verordnet: e-rk3, BGBl. Nr. 660/1996 09.10.2018 10008044 NOR11008190 N5199957748L

Art. 1 ↗ RIS

Das Fünfte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (BGBl. III Nr. 61/1999) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen. 09.10.2018 10008044 NOR12092032 N5199959152L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz