Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Slowenien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 52/1999 · in Kraft seit 1999-02-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Europa-Abkommen mit Slowenien war ein Assoziierungsabkommen als Vorbereitung auf den EU-Beitritt. Mit dem EU-Beitritt Sloweniens am 1. Mai 2004 wurde es durch das volle EU-Recht abgelöst. Das Abkommen ist seither ohne operative Rechtswirkung.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokollen und Schlußakte wird genehmigt. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, daß er samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Die Notifikation gemäß Art. 131 des Abkommens wurde am 12. September 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 131 mit 1. Februar 1999 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz