Deregulierung, aber richtig

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WTO-Abkommen – Handel mit Dienstleistungen (4. Protokoll) – Kundmachung

· V · BGBl. III Nr. 45/1998 · in Kraft seit 1998-03-18

18 Kundmachungswesen; 59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Identisch mit den Kundmachungen zum 2. und 3. GATS-Protokoll — hier für das 4. Protokoll. Die Kundmachung der physischen Hinterlegung von Sprachfassungen ist ein vollständig erledigter Einmal-Akt aus 1998 ohne gegenwärtige Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung des Vierten Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen StF: BGBl. III Nr. 45/1998 Gemäß § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG) BGBl. Nr. 660, wird verordnet: e-rk3, BGBl. Nr. 660/1996 09.10.2018 10007976 NOR11008121 N5199851571L

Art. 1 ↗ RIS

Das Vierte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (BGBl. III Nr. 44/1998) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen. 09.10.2018 10007976 NOR12090369 N5199851572L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz