WTO-Abkommen - Handel mit Dienstleistungen (3. Protokoll)
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 42/1998 · in Kraft seit 1996-06-27
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Wie das 2. WTO-Protokoll ist auch dieses Dokument eine erledigte Ratifikationsanzeige, die verzeichnet, welche Staaten das 3. Protokoll angenommen haben. Der Ratifikationsvorgang ist abgeschlossen; das Protokoll ist seit 1996 in Kraft. Als österreichisches Bundesrecht hat dieser Eintrag keine eigenständige operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der WTO haben folgende weitere Staaten bzw. Organisation das Dritte Protokoll gemäß seinem Punkt 2 angenommen: Australien, Dänemark, Deutschland, Europäische Gemeinschaft, Finnland, Frankreich, Indien, Irland, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande (für das Königreich in Europa), Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich. Weiteren Mitteilungen des Generaldirektors zufolge ist das Dritte Protokoll nach dessen Inkrafttreten für nachstehende Staaten in Kraft getreten. Staaten: Datum des Inkrafttretens: Griechenland 28. Dezember 1996 Portugal 29. Dezember 1996 Schweiz 29. Dezember 1996 Spanien 25. Dezember 1996 Die Mitglieder der Welthandelsorganisation, deren Listen spezifischer Verpflichtungen und Listen der Ausnahmen von Artikel II des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen *1) in bezug auf die Freizügigkeit von natürlichen Personen diesem Protokoll beigefügt sind, NACH ABSCHLUSS der Verhandlungen auf Grund des am 15. April 1994 in Marrakesch gefaßten Ministerbeschlusses über Verhandlungen über die Freizügigkeit natürlicher Personen, GESTÜTZT auf die Erg
Art. 1 ↗ RIS
WTO-Abkommen - Handel mit Dienstleistungen (3. Protokoll) BGBl. III Nr. 42/1998 Art. 1 27.06.1996
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz