Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU-Tunesien
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 35/1998 · in Kraft seit 1998-03-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Das Europa-Mittelmeer-Abkommen mit Tunesien ist ein gemischtes Abkommen, bei dem die EU selbst Vertragspartei ist. Seit Österreichs EU-Beitritt gilt dieses Abkommen als Teil des EU-Außenrechts unmittelbar; das innerstaatliche Ratifikationsgesetz hat keine eigenständige Bedeutung mehr. Neuere EU-Rahmenabkommen mit Tunesien haben dieses Abkommen zudem teilweise überlagert.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokollen und Erklärungen wird genehmigt und 2. im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG erfolgt die Kundmachung des Vertragswerkes in allen authentischen Sprachen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Die Notifikation gemäß Art. 96 Abs. 1 des Abkommens wurde am 10. Juli 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 96 Abs. 1 mit 1. März 1998 in Kraft.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz