Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Lettland

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 34/1998 · in Kraft seit 1998-02-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Beitrittsvertrag Lettlands 2003; Vollmitgliedschaft und unmittelbare Geltung des gesamten EU-Rechts ab 1. Mai 2004

Begründung

Das Europa-Abkommen mit Lettland war ein Assoziierungsabkommen als Vorstufe zur EU-Mitgliedschaft. Mit dem EU-Beitritt Lettlands am 1. Mai 2004 wurde es durch das unmittelbar geltende EU-Recht vollständig ersetzt. Das Abkommen ist seither ohne Rechtswirkung.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen wird genehmigt und 2. im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG erfolgt die Kundmachung des Vertragstextes samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Die Notifikation gemäß Art. 131 des Abkommens wurde am 30. April 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 131 mit 1. Februar 1998 in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz