Deregulierung, aber richtig

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Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Litauen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 33/1998 · in Kraft seit 1998-02-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Beitrittsvertrag Litauens 2003; Vollmitgliedschaft und unmittelbare Geltung des gesamten EU-Rechts ab 1. Mai 2004

Begründung

Das Europa-Abkommen mit Litauen war ein Assoziierungsabkommen als Vorbereitung auf den EU-Beitritt. Mit dem EU-Beitritt Litauens am 1. Mai 2004 hat das volle EU-Recht dieses Abkommen vollständig abgelöst. Eine weitere eigenständige Rechtswirkung ist nicht mehr gegeben.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen wird genehmigt und 2. im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG erfolgt die Kundmachung des Vertragstextes samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Die Notifikation gemäß Art. 132 des Abkommens wurde am 30. April 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 132 mit 1. Februar 1998 in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz