Deregulierung, aber richtig

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Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Estland

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 32/1998 · in Kraft seit 1998-02-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Beitrittsvertrag Estlands 2003; Vollmitgliedschaft und unmittelbare Geltung des gesamten EU-Rechts ab 1. Mai 2004

Begründung

Das Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Estland diente als Vorstufe zur Vollmitgliedschaft. Mit dem EU-Beitritt Estlands am 1. Mai 2004 trat das gesamte EU-Recht in Kraft und ersetzte dieses Assoziierungsabkommen vollständig. Das Abkommen ist seither gegenstandslos.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen wird genehmigt und 2. im Sinne des Art. 49 Abs. 2 B-VG erfolgt die Kundmachung des Vertragstextes samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Die Notifikation gemäß Art. 130 des Abkommens wurde am 30. April 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 130 mit 1. Februar 1998 in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz