4. Hochleistungsstrecken-Verordnung
· V · BGBl. II Nr. 273/1997 · in Kraft seit 1997-09-20
56/03 ÖBB · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung von 1997 erklärte bestimmte Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken. Die so designierten Strecken wurden in der Folge geplant, gebaut und in Betrieb genommen. Die nachfolgenden detaillierten Trassenverlaufsverordnungen und das neuere Eisenbahnrecht haben diesen Designierungsakt überholt.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
4. Hochleistungsstrecken-Verordnung BGBl. II Nr. 273/1997 20.09.1997 Verordnung der Bundesregierung über die Erklärung weiterer Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken (4. Hochleistungsstrecken-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 273/1997 Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 384/1996, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Folgende Eisenbahnen (Strecken bzw. Streckenteile einschließlich der notwendigen Eisenbahnanlagen) werden zu Hochleistungsstrecken erklärt:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz