Abkommen zwischen Österreich und Syrien über die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
· Vertrag – Syrien · BGBl. III Nr. 147/1997 · in Kraft seit 1997-10-01
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen bildet den Rahmen für wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit mit Syrien. Auch wenn die Beziehungen derzeit weitgehend ruhen, ist es ein völkerrechtliches Instrument ohne Eingriff in inländische Freiheiten.
Kategorien
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