Deregulierung, aber richtig

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Sanktionen bei Zuwiderhandlungen gegen Verordnung (EG) Nr. 2271/96

· BG · BGBl. I Nr. 117/1997 · in Kraft seit 1997-10-23

54/07 Sonstiges Außenhandel · Gesamte Fassung im RIS ↗

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10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. EU-Verordnung (EG) Nr. 2271/96 (Blocking Regulation) ist weiterhin in Kraft und verpflichtet Mitgliedstaaten zur Einführung von Sanktionen bei Verstößen.

Begründung

Die EU-Blocking-Verordnung zum Schutz österreichischer Unternehmen vor US-Extraterritorialrecht ist nach wie vor in Kraft und braucht nationale Sanktionsregelungen. Die im Gesetz festgesetzte Geldstrafe von bis zu einer Million Schilling ist jedoch seit der Euro-Einführung 2002 gegenstandslos. Das Gesetz muss auf Euro umgestellt und der Strafrahmen an aktuelle Verhältnisse angepasst werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Wer gegen Art. 2 oder Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996, ABl. Nr. L 309 vom 29. November 1996, S 1, verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu einer Million Schilling durch den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten zu bestrafen.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz