Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Belarus über die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen

· Vertrag – Belarus · BGBl. Nr. 692/1996 · in Kraft seit 1995-11-01

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Handels- und Wirtschaftsabkommen mit Belarus ist ein legitimes aussenwirtschaftliches Voelkerrechtsinstrument und beschraenkt keine inlaendischen Freiheiten. Belarus ist kein EU-Staat.

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