Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Handelsabkommen mit Ecuador - Kündigung

· Vertrag – Ecudaor · BGBl. Nr. 593/1996 · in Kraft seit 1996-11-01

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Handelsabkommen mit Ecuador wurde im Zuge des EU-Beitritts Österreichs 1995 aus Gründen der EU-Rechtskonformität gekündigt. Die Kündigung war mit Übermittlung der Schreiben am 23. September 1996 vollständig vollzogen und hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Die nachstehende Kündigung wird genehmigt. Die Kündigungsschreiben wurden am 23. September 1996 übermittelt.

Art. 1 ↗ RIS

REPUBLIK ÖSTERREICH Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel Wien, am 18. September 1996 GZ 2355.90/1279-I.2/96 Exzellenz, Ich beehre mich mitzuteilen, daß mit seinem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 Österreich deren Rechtsbestand übernommen hat. Österreich ist daher verpflichtet, jene zwischenstaatlichen Verträge, die mit diesem Rechtsbestand nicht vereinbar sind, in ihrer Geltung zu beenden. Die von solchen Verträgen geregelten Bereiche fallen nunmehr in die Zuständigkeit der Europäischen Union. Ich beehre mich daher mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Österreich das Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ecuador *1) vom 28. März 1969 hiermit gemäß seinem Artikel VIII Absatz 2 mit Wirkung zum 3. Mai 1997, dh. dem Enddatum der derzeit aktuellen Verlängerung seiner Geltungsdauer, aufkündigt. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung Schüssel m. p. S. E. Herrn Botschafter Jaime MARCHAN Botschaft der Republik Ecuador Goldschmiedgasse 10/2/24 1010 Wien (Anm.: Zweiter Teil betrifft El Salvador) (Anm.: Dritter Teil betrifft Guatemala) (Anm.: Vierter Teil betrifft Ungarn) ----

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz