Handelsabkommen mit El Salvador - Kündigung
· Vertrag – El Salvador · BGBl. Nr. 593/1996 · in Kraft seit 1996-11-01
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Mit seinem EU-Beitritt 1995 musste Österreich EU-unvereinbare Handelsabkommen kündigen. Die Kündigung des Abkommens mit El Salvador war mit Übermittlung der Kündigungsschreiben am 23. September 1996 vollständig vollzogen. Diese Vorschrift hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Die nachstehende Kündigung wird genehmigt. Die Kündigungsschreiben wurden am 23. September 1996 übermittelt.
Art. 1 ↗ RIS
(Anm.: Erster Teil betrifft Republik Ecuador) REPUBLIK ÖSTERREICH Der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel Wien, am 18. September 1996 GZ 2355.90/1279-I.2/96 Exzellenz, Ich beehre mich mitzuteilen, daß mit seinem Beitritt zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 Österreich deren Rechtsbestand übernommen hat. Österreich ist daher verpflichtet, jene zwischenstaatlichen Verträge, die mit diesem Rechtsbestand nicht vereinbar sind, in ihrer Geltung zu beenden. Die von solchen Verträgen geregelten Bereiche fallen nunmehr in die Zuständigkeit der Europäischen Union. Ich beehre mich daher mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Österreich das Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik El Salvador *1) vom 23. März 1960 hiermit gemäß seinem Artikel VII Absatz 2 mit Wirkung zum 31. Dezember 1996 aufkündigt. Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung Schüssel m. p. S. E. Herrn Botschafter Dr. Jose SAGUER-SAPRISSA Botschaft der Republik El Salvador Adenauerallee 238 D-53113 Bonn (Anm.: Dritter Teil betrifft Guatemala) (Anm.: Vierter Teil betrifft Ungarn) -------------------------------------------------------
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz