Handelsabkommen zwischen Österreich und Philippinen - Kündigung
· K · BGBl. Nr. 590/1996 · in Kraft seit 1996-11-01
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Handelsabkommen mit den Philippinen wurde mit Wirkung zum 28. Februar 1997 wirksam gekündigt. Die Kundmachung ist ein erledigter Einmal-Akt ohne gegenwärtige Rechtswirkung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Das am 20. Februar 1979 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Philippinen (BGBl. Nr. 74/1980) wurde gemäß seinem Artikel 11 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 28. Februar 1997 gekündigt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz