Deregulierung, aber richtig

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Handels- und Zahlungsabkommen zwischen Österreich und Korea/R - Künd.

· K · BGBl. Nr. 589/1996 · in Kraft seit 1996-11-01

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Handels- und Zahlungsabkommen mit der Koreanischen Volksdemokratischen Republik wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 1996 wirksam gekündigt. Die Kundmachung ist vollständig erledigt und ohne jede gegenwärtige Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Das am 27. November 1978 unterzeichnete Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik (BGBl. Nr. 44/1979) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 31. Dezember 1996 gekündigt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz