Handels- und Zahlungsabkommen zwischen Österreich und Korea/R - Künd.
· K · BGBl. Nr. 589/1996 · in Kraft seit 1996-11-01
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Handels- und Zahlungsabkommen mit der Koreanischen Volksdemokratischen Republik wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 1996 wirksam gekündigt. Die Kundmachung ist vollständig erledigt und ohne jede gegenwärtige Rechtswirkung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Das am 27. November 1978 unterzeichnete Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik (BGBl. Nr. 44/1979) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 31. Dezember 1996 gekündigt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz