Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien
· K · BGBl. Nr. 588/1996 · in Kraft seit 1996-11-01
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Handels- und Zahlungsabkommen mit Tunesien wurde mit Wirkung zum 23. Juli 1997 wirksam gekündigt. Die Kundmachung dokumentiert nur einen seit fast drei Jahrzehnten abgeschlossenen Vorgang.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Das am 25. Mai 1976 unterzeichnete Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien wurde gemäß seinem Artikel 10 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 23. Juli 1997 gekündigt. Handelsabkommen 03.09.2025 10007844 NOR12088151 N5199658578J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz