Deregulierung, aber richtig

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Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien

· K · BGBl. Nr. 588/1996 · in Kraft seit 1996-11-01

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Handels- und Zahlungsabkommen mit Tunesien wurde mit Wirkung zum 23. Juli 1997 wirksam gekündigt. Die Kundmachung dokumentiert nur einen seit fast drei Jahrzehnten abgeschlossenen Vorgang.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Das am 25. Mai 1976 unterzeichnete Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Tunesien wurde gemäß seinem Artikel 10 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 23. Juli 1997 gekündigt. Handelsabkommen 03.09.2025 10007844 NOR12088151 N5199658578J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz