Handelsabkommen zwischen Österreich und Algerien - Kündigung
· K · BGBl. Nr. 587/1996 · in Kraft seit 1996-11-01
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Handelsabkommen mit Algerien wurde mit Wirkung zum 31. Oktober 1996 wirksam gekündigt. Diese Kundmachung hat keinerlei gegenwärtige Rechtswirkung und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Das am 2. Juli 1974 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 31. Oktober 1996 gekündigt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz