Deregulierung, aber richtig

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Handelsabkommen zwischen Österreich und Kamerun - Kündigung

· K · BGBl. Nr. 586/1996 · in Kraft seit 1996-11-01

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Handelsabkommen mit Kamerun wurde mit Wirkung zum 4. Oktober 1997 wirksam gekündigt. Die Kundmachung ist ein vollständig erledigter Akt ohne gegenwärtige Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Das am 15. Oktober 1962 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Kamerun wurde gemäß seinem Artikel 6 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 4. Oktober 1997 gekündigt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz