Handelsabkommen zwischen Österreich und Kamerun - Kündigung
· K · BGBl. Nr. 586/1996 · in Kraft seit 1996-11-01
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Handelsabkommen mit Kamerun wurde mit Wirkung zum 4. Oktober 1997 wirksam gekündigt. Die Kundmachung ist ein vollständig erledigter Akt ohne gegenwärtige Rechtswirkung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Das am 15. Oktober 1962 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Kamerun wurde gemäß seinem Artikel 6 durch Österreich mit Schreiben vom 3. Juli 1996 mit Wirkung zum 4. Oktober 1997 gekündigt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz