Handelsabkommen zwischen Österreich und Costa Rica - Kündigung
· K · BGBl. Nr. 585/1996 · in Kraft seit 1996-11-01
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Handelsabkommen mit Costa Rica wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 wirksam gekündigt. Diese Kundmachung dokumentiert nur einen abgeschlossenen Vorgang und entfaltet keine operative Rechtswirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Das am 29. März 1960 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Costa Rica wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Oktober 1996 gekündigt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz