Handelsabkommen zwischen Österreich und Uruguay - Kündigung
· K · BGBl. Nr. 582/1996 · in Kraft seit 1996-11-01
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Handelsabkommen mit Uruguay wurde mit Wirkung zum 15. Dezember 1996 wirksam gekündigt. Diese Kundmachung dokumentiert nur einen längst abgeschlossenen Vorgang ohne jede gegenwärtige Rechtswirkung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Das am 26. Februar 1953 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Uruguay wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 25. Juni 1996 mit Wirkung zum 15. Dezember 1996 gekündigt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz