Deregulierung, aber richtig

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Internationales Zuckerübereinkommen 1992 - Rücktritt

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 526/1996 · in Kraft seit 1996-10-03

59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Österreich ist bereits am 24. August 1996 aus dem Internationalen Zuckerübereinkommen 1992 ausgetreten. Der Rücktritt ist vollständig vollzogen; diese Rechtsvorschrift hat seither keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die Rücktrittserklärung wurde am 25. Juli 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; gemäß Art. 42 Abs. 2 des Übereinkommens wurde der Rücktritt mit 24. August 1996 wirksam.

Art. 1 ↗ RIS

Erklärung Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt vom Internationalen Zuckerübereinkommen 1992 *1) gemäß dessen Artikel 42 mit sofortiger Wirksamkeit. Geschehen zu Wien, am 27. Juni 1996 --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 665/1993 idF BGBl. Nr. 195/1996

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz