Internationales Zuckerübereinkommen 1992 - Rücktritt
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 526/1996 · in Kraft seit 1996-10-03
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Österreich ist bereits am 24. August 1996 aus dem Internationalen Zuckerübereinkommen 1992 ausgetreten. Der Rücktritt ist vollständig vollzogen; diese Rechtsvorschrift hat seither keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. Die Rücktrittserklärung wurde am 25. Juli 1996 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; gemäß Art. 42 Abs. 2 des Übereinkommens wurde der Rücktritt mit 24. August 1996 wirksam.
Art. 1 ↗ RIS
Erklärung Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich den Rücktritt vom Internationalen Zuckerübereinkommen 1992 *1) gemäß dessen Artikel 42 mit sofortiger Wirksamkeit. Geschehen zu Wien, am 27. Juni 1996 --------------------------------------------------------------------- *1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 665/1993 idF BGBl. Nr. 195/1996
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz