Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1989

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 395/1996 · in Kraft seit 1996-08-07

59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verlängerung des Internationalen Jute-Übereinkommens lief bis 11. April 2000 — das ist seit mehr als zwei Jahrzehnten abgelaufen. Diese Kundmachung dokumentiert einen historischen Beschluss des Internationalen Juterats aus 1996 und hat keinerlei gegenwärtige Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Internationale Juterat auf seiner vom 20. bis 22. April 1996 in Dhaka, Bangladesch, abgehaltenen 24. Tagung gemäß Art. 46 Abs. 2 des Internationalen Übereinkommens von 1989 über Jute und Jute-Erzeugnisse (BGBl. Nr. 576/1993 idF BGBl. Nr. 648/1995) beschlossen, das Übereinkommen bis 11. April 2000 zu verlängern. Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Australien am 26. Jänner 1996 seinen Rücktritt vom Übereinkommen gemäß dessen Art. 43 notifiziert.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz