Handelsabkommen zwischen Österreich und Thailand - Kündigung
· K · BGBl. Nr. 311/1996 · in Kraft seit 1996-07-06
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Handelsabkommen mit Thailand wurde bereits mit Wirkung zum 30. September 1996 wirksam gekündigt. Diese Kundmachung dokumentiert nur einen vollständig abgeschlossenen Vorgang und entfaltet keinerlei operative Rechtswirkung mehr. Es ist nichts zu vollziehen und daher nichts zu behalten.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Das am 30. September 1964 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 30. September 1996 gekündigt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz