Deregulierung, aber richtig

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Warenaustausch zwischen Österreich und Indien - Kündigung

· K · BGBl. Nr. 310/1996 · in Kraft seit 1996-07-06

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentiert die Kündigung des Warenaustauschabkommens zwischen Österreich und Indien mit Wirkung 31. Dezember 1996. Der Vorgang ist seit fast 30 Jahren abgeschlossen. Die Kundmachung hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Warenaustausch zwischen Österreich und Indien - Kündigung BGBl. Nr. 310/1996 06.07.1996 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Indischen Republik über den Warenaustausch StF: BGBl. Nr. 310/1996 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Das am 21. Juni 1963 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Indischen Republik über den Warenaustausch wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 31. Dezember 1996 gekündigt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz