Deregulierung, aber richtig

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Handelsabkommen zwischen Österreich und Chile - Kündigung

· K · BGBl. Nr. 306/1996 · in Kraft seit 1996-07-06

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung dokumentiert die Kündigung des Handelsabkommens zwischen Österreich und Chile mit Wirkung 1. Dezember 1996 – ein Vorgang, der vor fast 30 Jahren abgeschlossen wurde. Die Kundmachung hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Handelsabkommen zwischen Österreich und Chile - Kündigung BGBl. Nr. 306/1996 06.07.1996 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Kündigung des Handelsabkommens zwischen Österreich und Chile StF: BGBl. Nr. 306/1996 Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Das am 24. Februar 1955 unterzeichnete Handelsabkommen zwischen Österreich und Chile wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 5. Juni 1996 mit Wirkung zum 1. Dezember 1996 gekündigt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz