Deregulierung, aber richtig

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EG - Gemeinsames Versandverfahren

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 364/1996 · in Kraft seit 1996-07-24

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung verzeichnet die Beitritte von Polen, der Slowakei, der Tschechischen Republik und Ungarn zum Gemeinsamen Versandverfahren im Jahr 1996. Diese Staaten sind seit 2004 EU-Mitglieder, das Verfahren selbst läuft heute digital über das NCTS-System. Die historische Beitrittsnotiz hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

EG - Gemeinsames Versandverfahren BGBl. Nr. 364/1996 24.07.1996 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren StF: BGBl. Nr. 364/1996

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (BGBl. Nr. 632/1987, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 937/1994) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: Polen 28. Mai 1996 Slowakei 28. Mai 1996 Tschechische Republik 20. Mai 1996 Ungarn 28. Mai 1996

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz