Deregulierung, aber richtig

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Beteiligung des Bundes an der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft

· V · BGBl. Nr. 720/1995 · in Kraft seit 1995-11-01

56/01 Verstaatlichung · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Verordnung erlaubt eine Bundesbeteiligung von 0 % an der Vorarlberger Illwerke AG und diente als einmalige Ermächtigung für die Übertragung an das Land Vorarlberg. Der Privatisierungs- bzw. Übertragungsvorgang ist seit Jahrzehnten abgeschlossen; die Verordnung entfaltet keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Beteiligung des Bundes an der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft festgelegt wird StF: BGBl. Nr. 720/1995 Auf Grund des Art. III Abs. 5 des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das 2. Verstaatlichungsgesetz geändert wird und organisationsrechtliche Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen erlassen werden, BGBl. Nr. 321/1987, wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet: e-rk3 04.09.2020 10007745 NOR11007881 N5199551378J

Art. 1 ↗ RIS

Die Beteiligung des Bundes an der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft kann 0 vH betragen. 04.09.2020 10007745 NOR12086883 N5199551379J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz