Deregulierung, aber richtig

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EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 10

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 45/1995 · in Kraft seit 1995-01-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Protokoll zur EU-Beitrittsakte 1994; inhaltlich in der EU-Amtsblatt-Praxis aufgegangen.

Begründung

Dieses Protokoll enthält nur eine einmalige Übersetzungsliste österreichischer Lebensmittelbegriffe (z. B. Eierschwammerl = Pfifferlinge) für das EU-Amtsblatt. Diese Aufgabe war eine einmalige Verwaltungsmaßnahme beim EU-Beitritt 1995 und ist längst erledigt. Die Begriffsliste hat heute als eigener Rechtsakt keine operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

(Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag)

Art. 1 ↗ RIS

Im Rahmen der Europäischen Union gilt folgendes:

Anl. 1 ↗ RIS

ANHANG --------- --------------------------------------------------------------------- Österreich Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --------------------------------------------------------------------- Beiried Roastbeef Eierschwammerl Pfifferlinge Erdäpfel Kartoffeln Faschiertes Hackfleisch Fisolen Grüne Bohnen Grammeln Grieben Hüferl Hüfte Karfiol Blumenkohl Kohlsprossen Rosenkohl Kren Meerrettich Lungenbraten Filet Marillen Aprikosen Melanzani Aubergine Nuß Kugel Obers Sahne Paradeiser Tomaten Powidl Pflaumenmus Ribisel Johannisbeeren Rostbraten Hochrippe Schlögel Keule Topfen Quark Vogerlsalat Feldsalat Weichseln Sauerkirschen

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz