Deregulierung, aber richtig

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EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 9

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 45/1995 · in Kraft seit 1995-01-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Teil des EU-Beitrittsvertrags (Primaerrecht); Transitregime ausgelaufen, heute unmittelbar geltendes EU-Recht.

Begründung

Das Transitprotokoll zielte vor allem auf die zeitlich befristete Beschraenkung des alpenquerenden Strassengueterverkehrs (Oekopunktesystem), die Ende 2003 ausgelaufen ist. Der Gueterverkehr durch Oesterreich wird heute vom unmittelbar geltenden EU-Verkehrsrecht geregelt; das Protokoll ist ueberholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 2 ↗ RIS

TEIL II SCHIENENVERKEHR UND KOMBINIERTER VERKEHR Artikel 2 Dieser Teil gilt für Maßnahmen betreffend den Schienenverkehr und den kombinierten Verkehr durch österreichisches Hoheitsgebiet.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 22 §§ im Datensatz