EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 9
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 45/1995 · in Kraft seit 1995-01-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Transitprotokoll zielte vor allem auf die zeitlich befristete Beschraenkung des alpenquerenden Strassengueterverkehrs (Oekopunktesystem), die Ende 2003 ausgelaufen ist. Der Gueterverkehr durch Oesterreich wird heute vom unmittelbar geltenden EU-Verkehrsrecht geregelt; das Protokoll ist ueberholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 2 ↗ RIS
TEIL II SCHIENENVERKEHR UND KOMBINIERTER VERKEHR Artikel 2 Dieser Teil gilt für Maßnahmen betreffend den Schienenverkehr und den kombinierten Verkehr durch österreichisches Hoheitsgebiet.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 22 §§ im Datensatz