EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 3
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 45/1995 · in Kraft seit 1995-01-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Protokoll ist Teil des EU-Beitrittsvertrags und steht als Primärrecht der EU nicht zur Disposition Österreichs. Es schützt die traditionellen Lebensgrundlagen der Samen durch ausdrückliche Ausnahmen vom EU-Binnenmarktrecht für exklusive Rentierhaltungsrechte. Ein einseitiger Widerruf durch Österreich wäre völkerrechtlich nicht möglich.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Ungeachtet der Bestimmungen des EG-Vertrags können den Samen ausschließliche Rechte zur Rentierhaltung innerhalb der traditionellen Samen-Gebiete gewährt werden.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Dieses Protokoll kann erweitert werden, um einer weiteren Entfaltung ausschließlicher Rechte der Samen in Verbindung mit ihren traditionellen Lebensgrundlagen Rechnung zu tragen. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Ausschusses der Regionen einstimmig die erforderlichen Änderungen des Protokolls beschließen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz