Deregulierung, aber richtig

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EU-Beitrittsvertrag - Akte - Protokoll Nr. 2

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 45/1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 680/1996 · in Kraft seit 1996-12-07

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll regelt den Sonderstatus der finnischen Alandinseln im EU-Recht. Oesterreich hat das gesamte EU-Beitrittsabkommen 1994 ratifiziert, aber die operativen Bestimmungen dieses Protokolls betreffen ausschliesslich Finnland und die Alandinseln. Fuer Oesterreich ergeben sich daraus keinerlei Rechte oder Pflichten; das Protokoll hat fuer den oesterreichischen Rechtsbestand keinen eigenstaendigen normativen Inhalt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosKein Existenzgrund

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Bestimmungen des EG-Vertrags lassen die Anwendung der am 1. Januar 1994 in bezug auf die Ålandinseln geltenden Bestimmungen unberührt, die folgendes betreffen:

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3 Die Republik Finnland stellt sicher, daß allen natürlichen und juristischen Personen der Mitgliedstaaten Gleichbehandlung auf den Ålandinseln gewährt wird.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz