EU-Beitrittsvertrag - Akte
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 45/1995 · in Kraft seit 1995-01-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Beitrittsakte ist die völkerrechtliche Grundlage der EU-Mitgliedschaft Österreichs und regelt die Übernahme des Unionsrechts. Sie ist konstitutiv und unverzichtbar.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Ab dem Beitritt sind die ursprünglichen Verträge und die vor dem Beitritt erlassenen Rechtsakte der Organe für die neuen Mitgliedstaaten verbindlich und gelten in diesen Staaten nach Maßgabe der genannten Verträge und dieser Akte.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 214 §§ im Datensatz