Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

WTO-Abkommen - Handelspolitischer Prüfungsmechanismus

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 1/1995 · in Kraft seit 1995-01-01

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
0Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der handelspolitische Prüfungsmechanismus (TPRM) der WTO ist ein aktives, völkerrechtlich verbindliches Instrument, das regelmäßig angewendet wird und Transparenz im Welthandel fördert. Er schützt den freien Warenverkehr, indem er protektionistische Handelspraktiken sichtbar macht. Da Österreich als WTO-Mitglied daran gebunden ist, hat der Mechanismus weiterhin operative Wirkung; eine Aufhebung würde faktisch einem WTO-Austritt nahekommen.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

HANDELSPOLITISCHER PRÜFUNGSMECHANISMUS (VERFAHREN ZUR ÜBERPRÜFUNG DER HANDELSPOLITIK) StF: BGBl. Nr. 1/1995 (NR: GP XVIII RV 1646 AB 1792 S. 171. BR: AB 4875 S. 589.) (Anm.: etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag) Die Mitglieder kommen hiermit wie folgt überein:

Art. 1 ↗ RIS

A. Zielsetzungen (i) Zweck des Verfahrens zur Überprüfung der Handelspolitik („TPRM'') ist es, zur besseren Einhaltung der Regeln, Disziplinen und Bindungen im Rahmen der Multilateralen Handelsabkommen und gegebenenfalls der Plurilateralen Handelsübereinkommen durch alle Mitglieder und damit zu einem reibungsloseren Funktionieren des multilateralen Handelssystems beizutragen durch größere Transparenz und mehr Verständnis für die Handelspolitiken und -praktiken der Mitglieder. Dementsprechend ermöglicht das Überprüfungsverfahren die regelmäßige umfassende Würdigung und Bewertung der vollen Reichweite der Handelspolitiken und -praktiken der einzelnen Mitglieder und deren Auswirkung auf das multilaterale Handelssystem. Es soll jedoch nicht als Grundlage für die Durchsetzung spezifischer Verpflichtungen im Rahmen der Abkommen oder zur Streitbeilegung oder dazu dienen, Mitgliedern weitere handelspolitische Bindungen aufzuerlegen. (ii) Die im Überprüfungsverfahren vorgesehene Bewertung berücksichtigt in dem erforderlichen Maß die umfassenderen wirtschaftlichen und entwicklungsbezogenen Erfordernisse, Maßnahmen und Ziele des betreffenden Mitglieds und auch sein außenwirtschaftliches Umfel

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz