WTO-Abkommen - Regeln und Verfahren zur Streitbeilegung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 1/1995 · in Kraft seit 1995-01-01
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
7Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
WTO-Übereinkommen über Regeln und Verfahren zur Streitbeilegung; geltende verfahrensrechtliche Grundlage der Handelsordnung. Rein zwischenstaatlich, keine inländische Freiheit betroffen.
Kategorien
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