Deregulierung, aber richtig

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WTO-Abkommen - Regeln und Verfahren zur Streitbeilegung

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 1/1995 · in Kraft seit 1995-01-01

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
7Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

WTO-Übereinkommen über Regeln und Verfahren zur Streitbeilegung; geltende verfahrensrechtliche Grundlage der Handelsordnung. Rein zwischenstaatlich, keine inländische Freiheit betroffen.

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