Deregulierung, aber richtig

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WTO-Abkommen - Handel mit Dienstleistungen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 1/1995 · in Kraft seit 1995-01-01

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
7Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS); geltender Teil der WTO-Ordnung, der den Dienstleistungshandel liberalisiert. Völkerrechtlich bindend und freiheitsfreundlich.

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