WTO-Abkommen - Handel mit Dienstleistungen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 1/1995 · in Kraft seit 1995-01-01
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
7Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS); geltender Teil der WTO-Ordnung, der den Dienstleistungshandel liberalisiert. Völkerrechtlich bindend und freiheitsfreundlich.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 41 §§ im Datensatz