Deregulierung, aber richtig

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GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 482/1995 · in Kraft seit 1995-07-29

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das GATT wurde im selben Jahr 1995 durch die WTO abgelöst. Diese Kundmachung aus Juli 1995 dokumentiert letzte GATT-Beitritte (Dschibuti, Papua-Neuguinea, Salomonen) unmittelbar vor dem Systemwechsel zur WTO und hat keinerlei operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

GATT - Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen BGBl. Nr. 482/1995 29.07.1995 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) StF: BGBl. Nr. 482/1995

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen des Generaldirektors des GATT sind folgende weitere Staaten aufgrund der Erklärung gemäß Art. XXVI Abs. 5 lit. C Vertragspartei des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) (BGBl. Nr. 254/1951 idF BGBl. Nr. 86/1958 und 250/1966, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 64/1995) geworden: Staaten: Vertragspartei mit Wirksamkeit vom: Dschibuti 27. Juni 1977 Papua-Neuguinea 16. September 1975 Salomonen 7. Juli 1978 Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors des GATT zufolge ist der Rat gemäß Beschluß vom 16. Juni 1993 der Ansicht, daß die „Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro)'' nicht automatisch den Status der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien als Vertragspartei des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens fortsetzen kann. Er hat daher beschlossen, daß die „Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro)'' um Aufnahme in das GATT ansuchen sollte und daß sie nicht an der Tätigkeit des Rates und der ihm nachgeordneten Organe teilnehmen soll. Weiters hat der Rat andere Ausschüsse und nachgeordnete Organe des GATT einschließlich der Ausschüsse der Toki

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz