Deregulierung, aber richtig

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Albanien)

· Vertrag – Albanien · BGBl. Nr. 372/1995 · in Kraft seit 1995-08-01

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Investitionsschutzabkommen mit Albanien sichert österreichische Investoren ab und ist eigentums- und freiheitsschützend. Albanien ist kein EU-Mitglied, sodass keine Überlagerung durch das Unionsrecht besteht.

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