Deregulierung, aber richtig

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Heizkosten-Stammblattverordnung

· V · BGBl. Nr. 905/1994 · in Kraft seit 1995-01-01

58/03 Sicherung der Energieversorgung · Gesamte Fassung im RIS ↗

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20Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung schreibt vor, dass Waermeabgeber die Stammblatter nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz auf bestimmten Formblättern (Anlage A und B als PDF aus 1994) fuehren muessen. Die in Paragraph 2 eingeraeuimte Uebergangserleichterung bis 31. Dezember 1999 ist seit einem Vierteljahrhundert abgelaufen und sollte gestrichen werden. Papierbezogene Formvorgaben aus 1994 passen nicht mehr in eine digitale Verwaltungsrealitaet; die Verordnung sollte durch technologieneutrale Anforderungen ersetzt werden, die auch elektronische Loesungen erlauben.

Kategorien

Reine BürokratieÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Anl. 1 ↗ RIS

Anlage A (Anm.: Anlage A ist als PDF dokumentiert.)

Anl. 2 ↗ RIS

Anlage B (Anm.: Anlage B ist als PDF dokumentiert.)

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Bis zum 31. Dezember 1999 können die Stammblätter auch in anderer Form geführt werden, sofern sichergestellt ist, daß sie jedenfalls die in den Anlagen A und B vorgesehenen Angaben enthalten.

KI-Analyse · 2026-07-16 · 6 §§ im Datensatz