Deregulierung, aber richtig

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EWR-Abkommen – Gemeinsamer Ausschuss – Beschluss Nr. 5/94

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 565/1994 · in Kraft seit 1994-08-01

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser EWR-Ausschussbeschluss von 1994 bezog Österreich und andere Beitrittskandidaten in die Koordinierungsgruppe für Hochschuldiplome ein – eine Übergangslösung vor dem EU-Beitritt. Seit Österreichs EU-Mitgliedschaft 1995 gilt die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie unmittelbar und verdrängt diesen Beschluss vollständig. Der Beschluss hat keine eigenständige Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 In Protokoll 37 zum Abkommen wird nach Nummer 8 folgende Nummer angefügt: „9. Koordinierungsgruppe für die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome (Richtlinie 89/48/EWG des Rates).“ 08.04.2025 10007562 NOR12083441 N5199440584J

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Anhang VII (Gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen) wird wie folgt geändert: Unter A. Allgemeines System wird nach Nummer 1 (Richtlinie 89/48/EWG des Rates) folgende Bestimmung eingefügt: „Modalitäten für die Beteiligung Österreichs, Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens gemäß Artikel 101 dieses Abkommens Österreich, Finnland, Island, Norwegen und Schweden können je einen Beobachter zu den Sitzungen der Koordinierungsgruppe für die gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen entsenden, auf die in Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 89/48/EWG Bezug genommen wird. Die EG-Kommission unterrichtet die Teilnehmer rechtzeitig über die Termine der Sitzungen der Gruppe und übermittelt ihnen die darauf bezüglichen Unterlagen.“ 08.04.2025 10007562 NOR12083442 N5199440585J

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3 Dieser Beschluß tritt am 1. Mai 1994 in Kraft, sofern alle nach Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens erforderlichen Mitteilungen an den Gemeinsamen EWR-Ausschuß erfolgt sind. 08.04.2025 10007562 NOR12083443 N5199440586J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz