Deregulierung, aber richtig

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Heizkosten-Antragsverordnung

· V · BGBl. Nr. 581/1994 · in Kraft seit 1995-01-01

58/03 Sicherung der Energieversorgung · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
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Begründung

Die Verordnung stellt für das gesetzlich vorgesehene Schlichtungsverfahren nach dem Heizkostenabrechnungsgesetz optionale Formblätter bereit, die Mietern und Wärmeabgebern die Antragstellung erleichtern. Die Verwendung der Formulare ist ausdrücklich freiwillig, und das zugrunde liegende Verfahren dient der Durchsetzung vertraglicher Rechte zwischen Privatpersonen. Die Regelung ist verhältnismäßig und schränkt niemanden in seiner Freiheit ein.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Für die Stellung von Anträgen im Verfahren außer Streitsachen gemäß § 25 Abs. 1 des Heizkostenabrechnungsgesetzes können – mit der in § 25 Abs. 7 des Heizkostenabrechnungsgesetzes festgelegten Rechtsfolge – die angeschlossenen Formblätter (Anlagen A und B) verwendet werden.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz