Deregulierung, aber richtig

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EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R - Protokoll A

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 729/1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 176/1994 · in Kraft seit 1994-02-14

59/02 EFTA-Länder · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Protokoll A zum EFTA-Tschechien-Abkommen. Überholt, da der Warenverkehr mit dem EU-Mitglied Tschechien durch EU-Recht geregelt ist.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

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