Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung St. Pölten–Prinzersdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim
· V · BGBl. Nr. 266/1994 · in Kraft seit 1994-04-09
56/03 ÖBB · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Trasse der Linienverbesserung St. Pölten–Prinzersdorf wurde als Teil der Hochleistungsstrecke Wien–Salzburg längst gebaut und ist in Betrieb. Die Verordnung erfüllte ihren einzigen Zweck – die Trassenbestimmung für Planung und Genehmigung – vollständig und entfaltet keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes der Linienverbesserung St. Pölten–Prinzersdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim StF: BGBl. Nr. 266/1994 Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 576/1989, wird verordnet: e-rk3 11.11.2025 10007529 NOR11007653 N5199435070J
Art. 1 ↗ RIS
Der Trassenverlauf der Linienverbesserung St. Pölten – Prinzersdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten – Attnang/Puchheim im Bereich der Gemeinden St. Pölten, Gerersdorf und Prinzersdorf wird wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Trasse beginnt in km 62,031 westlich des Bahnhofes St. Pölten, etwa 225 m nach der bestehenden Überführung der Eichendorfstraße und endet bei km 67,806 das entspricht dem Projekts-km 67,611 der ÖBB-Strecke Wien – Salzburg. Der für diese Trasse festgelegte Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit., der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist in den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden St. Pölten, Gerersdorf und Prinzersdorf aufliegenden Planunterlagen (Plannummer 111) dargestellt und durch die grau schraffiert bzw. grau dargestellten Flächen ausgewiesen, wobei jedoch der Geländestreifen und das Hochleistungsstrecken-Baugebiet mit einer Breite von höchstens 75 m beidseits der projektierten Bahnachse begrenzt ist. 11.11.2025 10007529 NOR12082751 N5199435071J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz