EFTA - Abkommen zwischen EFTA und CSFR - Nachfolge Slowakei
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 177/1994 · in Kraft seit 1994-02-14
59/02 EFTA-Länder · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Nachfolgeprotokoll zur Fortgeltung des EFTA-CSFR-Abkommens für die Slowakei. Der ursprüngliche Vertragsstaat CSFR existiert nicht mehr, Österreich ist seit 1995 nicht in der EFTA und die Slowakei seit 2004 EU-Mitglied.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrags samt Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Februar 1994 bei der Regierung Schwedens hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 3 für Österreich mit demselben Tag in Kraft getreten. Nach Mitteilungen der Regierung Schwedens haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert bzw. ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet: Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Schweiz, Slowakei. Die Republik Österreich, die Republik Finnland, die Republik Island, das Königreich Norwegen, das Königreich Schweden, die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Slowakische Republik, Im Hinblick auf das am 20. März 1992 in Prag unterzeichnete Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik *1), welches von der CSFR und den vorstehenden EFTA-Staaten ratifiziert wurde, Im Hinblick auf den von der Föderativen Versammlung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik am 25. November 1992 verabschiedeten Verfassungsakt über die Auflös
KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz