Deregulierung, aber richtig

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EFTA - Abkommen zwischen EFTA und CSFR - Nachfolge Tschechische R

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 176/1994 · in Kraft seit 1994-02-14

59/02 EFTA-Länder · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Nachfolgeprotokoll zur Fortgeltung des EFTA-CSFR-Abkommens für die Tschechische Republik. Die CSFR besteht nicht mehr, Österreich schied 1995 aus der EFTA aus und Tschechien wurde 2004 EU-Mitglied – mehrfach überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrags samt Beschlüssen des Gemeinsamen Ausschusses wird genehmigt. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 14. Februar 1994 bei der Regierung Schwedens hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 3 für Österreich mit demselben Tag in Kraft getreten. Nach Mitteilungen der Regierung Schwedens haben folgende weitere Staaten das Protokoll ratifiziert bzw. ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet: Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik. Die Republik Österreich, die Republik Finnland, die Republik Island, das Königreich Norwegen, das Königreich Schweden, die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Tschechische Republik, Im Hinblick auf das am 20. März 1992 in Prag unterzeichnete Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik *1), welches von der CSFR und den vorstehenden EFTA-Staaten ratifiziert wurde, Im Hinblick auf den von der Föderativen Versammlung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik am 25. November 1992 verabschiedeten Verfassungsakt ü

KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz