3. Hochleistungsstrecken-Verordnung
· V · BGBl. Nr. 83/1994 · in Kraft seit 1994-02-05
56/03 ÖBB · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Erklärung von Eisenbahnstrecken zu Hochleistungsstrecken war ein einmaliger Planungsakt aus dem Jahr 1994. Die betroffenen Strecken sind seitdem gebaut bzw. ausgebaut worden; das EU-Eisenbahnrecht und das modernisierte österreichische Eisenbahngesetz regeln die Anforderungen an Hochleistungsinfrastruktur heute unmittelbar. Die Verordnung entfaltet keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
3. Hochleistungsstrecken-Verordnung BGBl. Nr. 83/1994 05.02.1994 Verordnung der Bundesregierung über die Erklärung weiterer Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken (3. Hochleistungsstrecken-Verordnung) StF: BGBl. Nr. 83/1994 Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 576/1989, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Folgende Eisenbahnen (Strecken bzw. Streckenteile einschließlich der notwendigen Eisenbahnanlagen) werden zu Hochleistungsstrecken erklärt:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz