Deregulierung, aber richtig

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Akkreditierungsgebührenverordnung

AkkGebV · V · BGBl. Nr. 70/1994 · in Kraft seit 1994-01-26

50/02 Sonstiges Gewerberecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Gebührenverordnung aus dem Jahr 1994 basiert auf dem Akkreditierungsgesetz BGBl. Nr. 468/1992, das durch das Akkreditierungsgesetz 2012 vollständig ersetzt wurde. Die Gebührensätze wurden zuletzt 2001 aktualisiert und sind dem Anschein nach seit 2017 nicht mehr gültig. Mit der Neugestaltung des Akkreditierungsrechts hat diese Verordnung ihre Rechtsgrundlage verloren.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Für die nach dem Akkreditierungsgesetz durchzuführenden Amtshandlungen sind folgende Verwaltungsabgaben zu entrichten: jedoch höchstens …………………………………………………………………...36 336 Euro Prüfverfahren, Prüfstelle 31.10.2017 10007507 NOR40025177

§ 2 ↗ RIS

§ 2. § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 490/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft. 31.10.2017 10007507 NOR40025178

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz