Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

· Vertrag – Rumänien · BGBl. Nr. 618/1994 · in Kraft seit 1993-12-01

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Gemeinsame Handelspolitik und Binnenmarkt der EU (Art. 206 ff. AEUV)

Begründung

Das Abkommen ueber bilaterale Aussenwirtschaftsbeziehungen mit Rumaenien stammt aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Oesterreichs; Handel und Wirtschaftsbeziehungen zwischen EU-Mitgliedstaaten unterliegen heute unmittelbar dem Binnenmarkt- und Handelsrecht der Union. Ein bilaterales Wirtschaftsabkommen ist damit ueberholt.

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Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

KI-Analyse · 2026-07-20 · 15 §§ im Datensatz