Bestimmung des Trassenverlaufes der Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) im Zuge der Hochleistungsstrecke Raum Wien–St. Pölten
· V · BGBl. Nr. 824/1993 · in Kraft seit 1993-12-04
56/03 ÖBB · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Der Lainzer Tunnel und die Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn wurden längst gebaut und sind seit Jahren in Betrieb. Die Verordnung hatte einzig die Funktion, den Trassenverlauf für Planungs- und Genehmigungszwecke festzulegen – dieser Zweck ist vollständig erfüllt. Sie entfaltet keinerlei operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend die Bestimmung des Trassenverlaufes der Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) im Zuge der Hochleistungsstrecke Raum Wien–St. Pölten StF: BGBl. Nr. 824/1993 Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 576/1989, wird verordnet: e-rk3, Westbahn, Südbahn 11.11.2025 10007458 NOR11007582 N5199331222J
Art. 1 ↗ RIS
Der Trassenverlauf der Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) im Bereich der Gemeinde Wien wird wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Verbindungsstrecke zwischen der West- und Südbahn beginnt (im Sinne der Kilometrierung) im Bereich des Bahnhofes Meidling (km 3,950 Südbahn), verläßt im Tunnel den Meidlinger Einschnitt im Bereich des Bahnhofes Unter-Hetzendorf, schwenkt unter die Verbindungsbahn ein, folgt dieser bis in den Bereich des Speisinger Bogens (S-Bahn Haltestelle Speising), unterquert den Roten Berg und den Nikolaiberg (Lainzer Tiergarten) und weiters den Wienfluß bei Wehr V. Im Bereich des Hadersdorfer Friedhofes schwenkt die neue Strecke unter die bestehende Westbahn und folgt dieser bis Hadersdorf-Weidlingau, wo sie in die Neubaustrecke Wien St. Pölten mündet. Darüberhinaus ist die neue Verbindungsstrecke mit der bestehenden Westbahn durch Rampenbauwerke zwischen km 7,6 (Wolf in der Au) und km 11,9 (Purkersdorf-Sanatorium) verbunden. Die neue Verbindungsstrecke setzt sich ab Bereich Hadersdorf-Weidlingau in Richtung Wurzbachtal bis zum Projektsende (= Landesgrenze) km 11,930 als Neubaustrecke nach St. Pölten fort. Die Gütergl
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz